Zum 175-jährigen Bestehen gibt es eine Festschrift des Musikvereins Kurkapelle Schonach. Sie ist erhältlich im Schreibwarengeschäft Moosmann/Pfaff und bei Sport-Hör sowie bei allen aktiven Musikern zum Preis von fünf Euro.Der heutige Tag ist für den Musikverein-Kurkapelle Schonach der wohl bedeutendste in seiner 175-jährigen Vereinsgeschichte: Am 1. Juli 1839 wurde der Jubiläumsverein gegründet. Dass unter den Musikern "Einigkeit und Eintracht haust, und die musikalische Kunst verbreitet und recht ausgeübt wird", unterschrieben 16 junge Männer gemeinsam mit dem Musiklehrer Dorner am 1. Juli 1839 einen "Mußig-Vertrag". In sieben Paragrafen wurden darin die Bedingungen zum Eintritt in den Musikverein festgelegt. So sagt Paragraf eins, dass jedes unterschriebene Mitglied vom heutigen Tage an drei Jahre lang bei jeder Zusammenkunft zu erscheinen und mitzuwirken hat. "Desgleichen, wenn es zum Lernen oder zur Prob’ aufgefordert wird", geht Paragraf zwei dazu ins Detail. "Jeder hat sein Instrument reinlich und gut zu verwahren", legten die jungen Musiker unmissverständlich im dritten Paragrafen fest. Die musikalischen Regeln waren somit beschlossene Sache. Ethisch sind die weiteren Paragrafen vier bis sechs, in denen auf das Miteinander im Verein eingegangen wurde. Keiner darf hinter dem Rücken anderer übel von ihm reden "oder zum Zorne reizen", macht Paragraf vier den gewünschten aufrichtigen Umgang miteinander klar. Diesen Punkt bestärkt der darauffolgende Paragraf, worin es heißt, dass kein neues Mitglied zugelassen werden darf, wenn nicht alle damit einverstanden sind. Dem Musiklehrer ist zudem Gehorsam zu leisten, "wenn er nichts unbilliges oder außergewöhnliches verlangt", sagt Paragraf sechs. Was wäre ein Vertrag ohne die entsprechenden Strafen bei Vertragsbruch? Diese wurden eigens im Paragrafen sieben festgelegt. Wer nach Paragraf eins das regelmäßige Erscheinen missachtete, musste eine Strafe von einem Gulden zahlen. Zwölf Kreuzer kostete das Fernbleiben von Unterricht und Probe. Das unreinliche behandeln des Instrumentes wurde ebenfalls mit zwölf Kreuzern in Strafe gestellt, die Reparatur nach Beschädigung musste komplett selbst bezahlt werden. Hart ging man mit denen ins Gericht, die mit dem ethischen Paragraf vier brachen: "Wer den Paragrafen vier übertritt, der hat zu erwarten, er könne von der Gesellschaft ausgeschlossen werden." Vier Gulden kostete es, wer "aus Unschlüssigkeit und Parteilichkeit nicht dabei bleibt." Für Milderung sorgte der letzte Absatz des "Mußig-Vertrages": "Ausnahmen von den Strafen treten ein, wenn einer seines Geschäfts wegen, die wichtig sind und die man nicht aufschieben konnte, nicht erscheinen kann. Desgleichen, wer wegen Auswanderung oder Kränklichkeiten nicht mehr kommen kann." Der originale, handschriftliche Vertrag hängt eingerahmt im Probelokal des Musikverein Schonach aus. Außerdem ist der "Mußig-Vertrag" in der Festschrift zum 175-jährigen Bestehen abgedruckt, die beim Schreibwarengeschäft Moosmann/Pfaff, bei Sport-Hör sowie bei allen Musikern erhältlich ist. |